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   VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00   

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https://dejure.org/2005,36388
VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00 (https://dejure.org/2005,36388)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18.08.2005 - 1 K 4799/00 (https://dejure.org/2005,36388)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18. August 2005 - 1 K 4799/00 (https://dejure.org/2005,36388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten dafür folgende Maßgaben, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 -, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 -, VIZ 2004, 113 ff., und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -, zit. nach juris.

    Die Auffassung, dass die unter Punkt I.4 der Globalanmeldung ANM-3 in Bezug genommenen Aktenbestände zu einer Hinführung zu bestimmten Vermögenswerten geeignet sind, wird bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das dort zu prüfende Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 - davon ausgegangen sei, dass die Globalanmeldung ANM-3 die Ausschlussfrist gewahrt habe, weil die in ihr in Bezug genommenen Akten der Oberfinanzdirektion Berlin auf bestimmte jüdische Eigentümer des beanspruchten Grundstücks hinführen und damit sowohl Vermögensgegenstand als auch die Verfolgteneigenschaft der Eigentümer hinreichend individualisiert waren, BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 7 B 138.04 -, nicht veröffentlicht.

  • VG Potsdam, 10.04.2003 - 1 K 4239/98

    Verhandlungstermin in Sachen "Sommerfeld-Siedlung"

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Beide Urteile wurden rechtskräftig, ohne dass es zu einer Revisionsentscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht gekommen wäre (Aktenzeichen VG Potsdam: 1 K 4239/98 und 1 K 4241/98).

    Im Verfahren 1 K 4239/98, in dem die Revision vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden war, nahm der dortige Verfügungsberechtigte und Revisionskläger die Revision unmittelbar vor einer Entscheidung durch den Senat zurück (Aktenzeichen BVerwG: 8 C 23.03).

  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03

    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten dafür folgende Maßgaben, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 -, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 -, VIZ 2004, 113 ff., und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -, zit. nach juris.
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten dafür folgende Maßgaben, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 -, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 -, VIZ 2004, 113 ff., und Urteil vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 -, zit. nach juris.
  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Es reicht nicht aus, wenn es sich - wie hier - lediglich um eine äußerlich abgegrenzte Mehrheit von Einfamilienhäusern mit den üblichen gemeinsamen Erschließungsmerkmalen (gemeinsame Ver- und Entsorgung, Erschließung durch dieselben Straßen) handelt, die nicht in einem Zug, sondern in einer sukzessiven Bebauung verwirklicht wurde, BVerwG, Urt. vom 10. Juni 1998 - 7 C 27/97 -, VIZ 1998, 565, 566.
  • BVerwG, 07.10.2004 - 7 B 138.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Betroffenheit eines Grundstücks

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Die Auffassung, dass die unter Punkt I.4 der Globalanmeldung ANM-3 in Bezug genommenen Aktenbestände zu einer Hinführung zu bestimmten Vermögenswerten geeignet sind, wird bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das dort zu prüfende Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - 7 C 8.03 - davon ausgegangen sei, dass die Globalanmeldung ANM-3 die Ausschlussfrist gewahrt habe, weil die in ihr in Bezug genommenen Akten der Oberfinanzdirektion Berlin auf bestimmte jüdische Eigentümer des beanspruchten Grundstücks hinführen und damit sowohl Vermögensgegenstand als auch die Verfolgteneigenschaft der Eigentümer hinreichend individualisiert waren, BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 7 B 138.04 -, nicht veröffentlicht.
  • VG Potsdam, 10.03.2005 - 1 K 4157/02
    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Am 10. März 2005 hat die Kammer in zwei Verfahren, die Kleinmachnower Grundstücke betrafen, die vormals zum Privatvermögen von Adolf S. gehörten und die dieser im Zusammenhang mit den Straßburger Verträgen an die arisierte Siedlungsgesellschaft veräußerte, zugunsten der JCC entschieden und die Anfechtungsklagen der jeweiligen Verfügungsberechtigten abgewiesen (Aktenzeichen VG Potsdam: 1 K 4157/02, 1 K 149/03).
  • VG Potsdam, 10.03.2005 - 1 K 149/03
    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Am 10. März 2005 hat die Kammer in zwei Verfahren, die Kleinmachnower Grundstücke betrafen, die vormals zum Privatvermögen von Adolf S. gehörten und die dieser im Zusammenhang mit den Straßburger Verträgen an die arisierte Siedlungsgesellschaft veräußerte, zugunsten der JCC entschieden und die Anfechtungsklagen der jeweiligen Verfügungsberechtigten abgewiesen (Aktenzeichen VG Potsdam: 1 K 4157/02, 1 K 149/03).
  • BVerwG, 27.12.2004 - 8 C 23.03

    Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Revision mit Einwilligung der

    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Im Verfahren 1 K 4239/98, in dem die Revision vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden war, nahm der dortige Verfügungsberechtigte und Revisionskläger die Revision unmittelbar vor einer Entscheidung durch den Senat zurück (Aktenzeichen BVerwG: 8 C 23.03).
  • VG Potsdam, 17.02.2005 - 1 K 1625/03
    Auszug aus VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
    Am 17. Februar 2005 wurde weiter in einem Verfahren wegen eines Kleinmachnower Grundstücks, das vormals zum Vermögen von Herrn U. M. gehörte und von diesem 1935/36 an die arisierte Siedlungsgesellschaft veräußert wurde, zugunsten der JCC entschieden und die Anfechtungsklage des Verfügungsberechtigten abgewiesen (1 K 1625/03).
  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
    Die Vorschrift ist so auszulegen, dass Fälle, in denen ein Nutzerschutz gegenwärtig nicht mehr nötig und überhaupt möglich ist, weil die Grundstücke etwa aufgrund von besatzungshoheitlichen Enteignungen nach dem 8. Mai 1945 heute in der Verfügungsberechtigung etwa der Gemeinde Kleinmachnow oder anderer der öffentlichen Hand zuzuordnenden Rechtspersonen stehen, von ihr nicht erfasst werden und derartige Grundstücke mithin nicht dem Anspruchsausschluss unterliegen, vgl. hierzu näher Kammerurteil vom 18. August 2005 - 1 K 4799/00 - (nicht rechtskräftig).
  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 3133/03
    Als weitere, ungeschriebene Voraussetzung für das Eingreifen des Ausschlusses ist es erforderlich, dass Verfügungsberechtigter des betroffenen Vermögenswerts heute nicht - in Folge von nicht rückabzuwickelnden Enteignungsmaßnahmen zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 3. Oktober 1990 - unmittelbar oder mittelbar die öffentliche Hand, vornehmlich eine der Gebietskörperschaften Bund, Land oder Gemeinde, aber auch sonstiger von der öffentlichen Hand beherrschter privatrechtlicher Gesellschaften, ist, vgl. näher Kammerurteil vom 18. August 2005 - 1 K 4799/00 -, nicht rechtskräftig.
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